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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 11 AS 1457/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,104537
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 11 AS 1457/12 B ER (https://dejure.org/2013,104537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.07.2013 - L 11 AS 1457/12 B ER (https://dejure.org/2013,104537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - L 11 AS 1457/12 B ER (https://dejure.org/2013,104537)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 11 AS 1457/12
    Dies erfordert das Zusammenleben und kumulativ das Wirtschaften aus einem Topf (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R, Rn 21).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 11 AS 1457/12
    Da die Sozialgerichte gehalten sind, sich insbesondere im Grundsicherungsrecht schützend und fördernd vor die Grundrechte der betroffenen Leistungsempfänger zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, Rn 26; vgl. zu der entsprechenden Verpflichtung des Antragsgegners: § 2 SGB I), wird die Prüfung von Anordnungsanspruch und -grund durch eine Interessen- bzw. Folgenabwägung ergänzt (vgl. hierzu im Einzelnen etwa: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rn 29a; Wündrich in: SGb 2009, 267, 274 - jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2017 - L 11 AS 1298/14
    Die vorläufige Leistungsbewilligung wurde bis zum 30. September 2013 befristet, damit in der verbleibenden Zeit eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Klägers erfolgen könne (vgl. im Einzelnen: Beschlusses des erkennenden Senats vom 15. Juli 2013 - L 11 AS 1457/12 B ER -).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. Juli 2013, der in einem von Frau J. gegen den Beklagten geführten Eilverfahren nach mehr als 5-stündigem Erörterungs- und Beweistermin ergangen ist, die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II als nicht widerlegt angesehen (L 11 AS 1457/12 B ER).

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